Auslandsstudium

Ob Frankreich, Spanien, Norwegen oder Polen: An der Uni Konstanz findest Du ein breites Angebot an Plätzen und Möglichkeiten für ein Auslandssemester (die Liste findest du hier). ERASMUS ist für einen Austausch in Europa da, über andere Partneruniversitäten in Übersee kannst Du dich auf der Seite des International Office informieren. Die Frist für ein innereuropäisches Auslandsstudium läuft im Februar ab, die für ein außereuropäisches im November. Den Zeitpunkt des Austausches bestimmst Du; es ist allerdings empfehlenswert, schon mindestens 3 bis 4 Semester studiert zu haben, um an einer Universität im Ausland studieren zu können und etwas von dem zu verstehen, was dort inhaltlich gelehrt wird. Bei all diesen Fragen zu ERASMUS ist Dir Frau Melanie Hochstätter behilflich, sie leitet die ERASMUS-Beratung für den Fachbereich Literaturwissenschaft. Die Homepage des International Office findest Du hier.

 

Anerkennung  Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Ausland

Für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Ausland für die Studiengänge BA LKM und MA LKM ist Frau Dr. Sarah Seidel zuständig.

WICHTIG! Bevor Du ins Auslandssemester gehst, solltest Du dich eingehend darüber informieren, welche Kurse an der ausländischen Uni angeboten werden und welche Kurse Du belegen möchtest bzw. welche Du dir als Veranstaltung, Proseminar, Hauptseminar oder Oberseminar anrechnen lassen möchtest. Dazu ist es wichtig, dass Du dir anhand der Studien- und Prüfungsordnung bzw. des Modulhandbuchs noch einmal klar machst, welche Anforderungen in Deutschland gestellt werden und inwiefern die gewählten Kurse wirklich äquivalent zum deutschen Kurssystem sind. Um Missverständnisse zu vermeiden, raten wir deshalb DRINGEND dazu, bereits VOR dem Auslandsaufenthalt in die Sprechstunden der jeweiligen DozentInnen zu gehen und abzuklären, ob sie Dir im Nachhinein die Scheine anerkennen werden. Wichtig zu wissen ist außerdem noch, dass Du bei der Bewerbung für einen ERASMUS-Platz auswählen kannst, ob Dir das Auslandssemester als Urlaubssemester angerechnet werden soll oder nicht. Solltest Du dich dafür entscheiden, es Dir beurlauben zu lassen, dann werden Dir etwaige Prüfungsleistungen, die Du während des Urlaubssemesters an der Uni Konstanz (!) absolviert hast, nicht angerechnet. Prüfungsleistungen aus einem nicht-beurlaubten Semester dürfen jedoch abgeschlossen werden. Weitere Informationen zum Urlaubssemester gibt es hier.

Im Regelfall benötigst Du, wenn Du wiederkommst, ein Transcript of Records, welches auflistet, welche Veranstaltungen Du an der anderen Universität belegt und bestanden hast. Im Rahmen des Erasmus-Austausches erhältst Du dieses Formular bei Frau Melanie Hochstätter; falls Du außereuropäisch studiert hast, benötigst Du eine Bestätigung Deiner Uni dort über die Kurse, die Wochenstundenanzahl, die Inhalte (Bibliographie!) des Kurses und den absolvierten Prüfungsleistungen (Essays, Klausuren etc.). Falls Du dazu noch Fragen hast, kannst Du dich gerne auch an uns wenden.