Was ist, wenn ich mein Abi im Ausland gemacht habe?

So genannte Bildungsinländer/innen (ausländische Studienbewerber/innen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung) können sich ganz normal online an der Universität Konstanz bewerben. Das gleiche gilt für Studienbewerber/innen aus EU-/EWR-Staaten und der Schweiz und Absolventen deutscher Studienkollegs. Allgemein gesagt kannst Du nur dann zum Studium zugelassen werden, wenn Deine Hochschulzugangsberechtigung mit der deutschen Hochschulreife (Abitur) gleichwertig ist. Für bestimmte Länder muss zusätzlich noch ein Nachweis über eine Hochschulaufnahmeprüfung erbracht werden. Die Entscheidung darüber, ob eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung anerkannt wird, wird auf der Grundlage von Bewertungsvorschlägen des Sekretariats der Ständigen Konferenz der Kultusminister der deutschen Bundesländer (http://www.anabin.de) getroffen. Wichtig ist auch, dass  die Hochschulzugangsberechtigung je nach Vorbildung für alle Fächer gelten oder auf Fächer der bisherigen Ausbildung bzw. benachbarte Fächer beschränkt sein kann. Mehr Informationen dazu gibt es hier.

Für ausländische BewerberInnen für den Masterstudiengang gilt: Du musst den “Zusatzbogen für ausländische Studienbewerber/innen” (siehe Online-Bewerbung) ausfüllen, einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4 oder einer als gleichwertig anerkannten Prüfung erbringen. Für landesspezifische Besonderheiten könnt ihr euch hier über die Einzelheiten informieren.