Masterarbeit

Zur Masterarbeit in 10 Schritten

(Für alle mit Schwerpunkt Medien gibt es hier eine ausführliche Übersicht: Ablauf Masteranmeldung und Schreibzeiten)

1. Thema suchen.
2. Zwei PrüferInnen suchen und mit ihnen in der Sprechstunde persönlich das Thema besprechen.
3. Zu Herrn Bucifal ins Prüfungsamt gehen und die Unterlagen abholen.
4. Unterlagen ausfüllen, Titel festlegen, von den PrüferInnen unterschreiben lassen.
5. Im Anmeldezeitraum bei Herr Bucifal die ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen abgeben.
6. Auf das Bestätigungsschreiben warten.
7. Loslegen. Recherchieren. Schreiben. Und bei Fragen und Notfällen den Prüfer/die Prüferin oder den LKM Support kontaktieren.
8. Exposé der Master-Arbeit im Forschungskolloquium des Abschlussmoduls vorstellen.
9. Abgeben.
10. Feiern Teil I.

Ihr seht, dass hier zunächst noch das selbe Prinzip wie bei der Bachelorarbeit herrscht, nur dass die Masterarbeit in einem Kolloquium des gewählten Unterfachs vorgestellt werden MUSS, während die Bachelorarbeit vorgestellt werden kann. Das Kolloquium muss ebenfalls im Studis angemeldet und vom Betreuenden mit einer Note bestätigt werden, das wird gern vergessen! Die Anmeldungszeiträume findet ihr oben. Herr Bucifals Sprechstunden sind Montag – Freitag von 9–12 Uhr in C406.

 

Die mündliche Masterprüfung

Sobald Eure Bestätigung zu Thema und Bearbeitungszeitraum in eurem Briefkasten landet, bekommt Ihr auch die Formulare für die Mündliche Prüfung. Auch hier müssen alle Scheine nachgewiesen werden, das Formular dazu gibt es bei Herrn Hütter, der die richtige Modulzuordnung auch bestätigt. Prüft vorher (im besten Fall während des Studiums) die Anrechenbarkeit jedes Kurses zu den jeweiligen Modulen, in denen sie angerechnet werden sollen, im Vorlesungsverzeichnis, denn davon hängt im Zweifel eure Zulassung zur Prüfung ab.

Die mündliche Prüfung im MA ist etwas anders aufgebaut als die mündliche Prüfung des Bachelorstudiengangs LKM. Nicht nur dauert diese nun eine Stunde, es werden auch mehr Themen geprüft.

Für die alte PO (Beginn des MA-Studiums bis Oktober 2014) gilt: Von den drei beteiligten Fachrichtungen L, K und M werden zwei mit je zwei Themen geprüft. An der Prüfung sind zwei Prüfer beteiligt, die man sich selbst suchen muss/darf. Eines der Themen MUSS sich auf den Inhalt der Masterarbeit beziehen (Verteidigung der Masterarbeit), ein zweites aus der selben Fachrichtung (Schwerpunktfeld) kommen. Das dritte und vierte Thema sind beide aus einem (dem selben!!) der beiden anderen am Studiengang beteiligten Fächer zu wählen.
Für die neue PO (Beginn des MA-Studiums ab Oktober 2014) gilt: Für Studierende, die ihren Master nach Oktober 2014 angetreten haben, gelten für die mündliche Prüfung durch die neue Prüfungsordnung andere Vorschriften. Die Prüfung beinhaltet drei Themen des gewählten Schwerpunkts und dauert eine Stunde. Von diesen Themen KANN ein Thema aus der Masterarbeit hervorgehen, muss es aber nicht. Es gibt also keine verpflichtende Verteidigung der Masterarbeit mehr. Für die Prüfung muss/darf man sich wie gehabt selbst zwei PrüferInnen suchen.

Wenn man dann einen Termin ausgemacht hat (mit den PrüferInnen), alle seine Scheine beisammen hat (kleiner Hinweis aus der Prüfungsordnung, der gerne überlesen wird: „Eine mindestens fünftägige wissenschaftlich vorbereitete Exkursion oder eine mindestens einsemestrige Projektarbeit kann ein fachlich verwandtes Hauptseminar aus dem fachspezifischen Vertiefungs- (Literatur, Kunst oder Medien) oder dem Schwerpunktmodul ersetzen.“), muss man sich nur noch auf die mündliche Prüfung vorbereiten. Ist diese dann erfolgreich abgelegt, folgt in der Regel der letzte Schritt: Feiern Teil II.