Praktika

Im Bachelor LKM muss bis zum Ende des Studiums ein achtwöchiges Praktikum nachgewiesen werden. Du bist frei in Deiner Entscheidung, wo Du dieses Praktikum ableisten willst. Du kannst dich ohne große Umwege bei einem Arbeitgeber Deiner Wahl um einen Praktikumsplatz bewerben, auch den Zeitpunkt des Praktikums bestimmst Du. Es ist auch möglich, das Praktikum in zwei mindestens vierwöchige Praktika aufzuteilen.
Nach dem Praktikum solltest Du dir eine Praktikumsbescheinigung ausstellen lassen, die Dir dann im Fachbereich anerkannt wird. Falls Du aktuelle Angebote (auch für Praxissemester) berücksichtigen willst, dann schau mal auf die Seite des Praktikapool der Uni Konstanz. In dieser Datenbank sind immer wieder neue Angebote und Praktikumsberichte zu finden. Auch in den Fluren des Fachbereichs hängen Angebote aus. Und nicht zuletzt gibt es auch immer mehr Praktikumsangebote von ehemaligen LKM-Studierenden, die nun in Agenturen und bei Zeitungen arbeiten und sich auf Verstärkung in ihren Teams durch neue LKMlerInnen freuen (insbesondere in unserer Facebook-Gruppe). Du brauchst Hilfe bei Deiner Bewerbung? Der LKM Support hilft Dir gerne weiter!

 

Hinweise zur Anrechnung des Praktikums in Modul 8 bzw. 9

Dr. Daniel Hütter, der Fachbereichsreferent für Literaturwissenschaft, ist für die Anrechnung des Praktikums zuständig. Dazu benötigt er lediglich einen Praktikumsnachweis in Form eines Schreibens Eures Arbeitgebers, aus dem die Dauer und die groben Tätigkeiten während des Praktikums hervorgehen. Bitte besucht zur Anrechnung seine regulären Sprechstunden im Semester. Benötigt Ihr ein Schreiben seitens der Uni, dass Ihr euch das Praktikum als sogenanntes Pflichtpraktikum anrechnen lasst, wendet Euch per Mail an Herr Daniel Hütter!

 

Hinweise zum neuen Mindestlohn

Zum 1.1.2015 trat der neue gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro in Kraft – auch für PraktikantInnen. Seit 1.1.2017 sind es 8,84 Euro pro Stunde. Ausgenommen vom Mindestlohn seid Ihr, wenn Ihr das Praktikum als Pflichtpraktikum im Rahmen von Modul 8 bzw. 9 der Studien- und Prüfungsordnung anerkennen lassen wollt. Bitte informiert Euch vorher bei Eurem Arbeitgeber bzw. auf einschlägigen Seiten wie z.B. http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/ueberstunden-praktikanten-strafen-praktikanten-zeitungsboten-und-andere-ausnahmen/10213602-2.html oder http://www.tagesspiegel.de/themen/agenda/praktikanten-und-mindestlohn-am-ende-der-generation-praktikum/9980086.html.