Hochschulgruppe Uni Konstanz

Kategorie: Kunst am Bau (Seite 2 von 2)

Kunst am Bau an der Universität Konstanz

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Allgemein, Deutsch, Kunst am Bau

Die Universität Konstanz wurde 1966 als Reformuniversität gegründet. Wichtiger Unterschied einer Reformuniversität zu den traditionelleren Universitäten ist der Ansatz, die verschiedenen Disziplinen von Grund auf in flachen Hierarchien zu vernetzen. In Konstanz wurden deshalb von Beginn an keine Institute für die einzelnen Fächer eingerichtet, sondern offenere Fachbereiche in fachübergreifenden Sektionen, die bereits von der Organisationsstruktur her eine freiere Zusammenarbeit ermöglichten. Um die Interdisziplinarität auch aktiv leben zu können, sollte die neu gegründete Universität als Campus-Uni gestaltet werden: Alle Unterrichtsräume, Büros, Labore, Verwaltungen, Werkstätten und sonstigen Einrichtungen auf einem großen Campus, im Zentrum als Herzstück die frei zugängliche Bibliothek und eine große Mensa für alle Angehörigen der Uni. Dieses große Bauvorhaben konnte auf dem Gießberg, etwas abseits von der Stadt, realisiert werden.

Bereits bei der Gründung der Universität Konstanz wurde die Kunst am Bau mitgeplant und mitgedacht. Die moderne Architektur sollte mit darin integrierten Kunstwerken kombiniert werden, die Kunst sollte also zu einem Teil des Bauwerks werden und nicht nur schmückendes Beiwerk sein. Künstler:innen sollten so die Möglichkeit bekommen, das Aussehen der Universität von Anfang an mitzugestalten. Von Architekt:innen wie Künstler:innen wurde dadurch verlangt, sich gegenseitig mit den Werken der anderen auseinanderzusetzen und darauf zu reagieren, gerne auch in provokanter und experimenteller Art und Weise.

Beim Bau des Universitätskomplexes auf dem Gießberg wurde 1969 bereits vor Baubeginn ein Wettbewerb ausgeschrieben, um Kunst und Architektur Hand in Hand entwickeln zu können. So wurden die ersten Kunstwerke nach Abschluss des Wettbewerbs gemeinsam mit den Architekten entwickelt und integriert. Aus einem zweiten Wettbewerb 1974 Jahren ergab sich eine zweite „Bauwelle“.
Bei diesen ersten Wettbewerben galt das Credo, die vielfältigen Baumaterialien und farbigen Gestaltungen als besondere Charakteristik auch in die Kunst einfließen zu lassen.

In der Folge etablierte sich dann allerdings das Verfahren, nur noch einzelne Kunstwerke für aktuell anfallende Bautätigkeiten zu beauftragen. Zusätzlich wurden immer wieder Direktankäufe fertiger Kunstwerke getätigt.

Neben den Kunstwerken an und in den Gebäuden wird schon jeweils der Weg zur Universität durch Kunst markiert: Die Wegführung von den Studierendenwohnheimen im Sonnenbühl durch den Hockgraben zur Uni wird durch die Spulenplastiken von Friedrich Gräsel begleitet, bei den Sporthallen in Egg flankieren Skulpturen von Erwin Heerich den Weg und auf der Eggerhalde zwischen Egg und der Universität leiten die beiden Werke von Franz Bernhard den Weg zu den Gebäuden.

Das Konzept „Kunst am Bau“

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Kunst am Bau – oder Prozentkunst, wie sie in einigen Staaten genannt wird – hat europaweit in vielen Ländern einen hohen Stellenwert. Das Prinzip ist jeweils dasselbe: ein bestimmter Prozentsatz der Bausumme wird in Kunst am Bau investiert. Dabei handelt es sich um Kunstwerke, die in oder an öffentlichen Bauten angebracht oder aufgestellt werden. Häufig werden die Werke auch in die Architektur integriert oder nehmen inhaltlichen Bezug auf die Gebäude, zu denen sie gehören.

In Deutschland beginnt die Geschichte der Kunst am Bau in der Weimarer Republik. Sie diente damals in erster Linie der Künstlerförderung, da viele Künstler:innen unter der Wirtschaftskrise weit mehr als andere Berufsgruppen litten. So heißt es z.B. in einem Erlass des Preußischen Ministers aus dem Jahr 1928:

Der Preußische Landtag hat das Staatsministerium durch Annahme eines Entschließungsantrags ersucht: 1. bei der Errichtung und Ausstattung staatlicher oder kommunaler Bauten mehr als bisher bildenden Künstlern unter besonderer Berücksichtigung der beschäftigungslosen und in Not geratenen bildenden Künstler Arbeits- und Verdienstmöglichkeiten zu schaffen,  […]

In der NS-Zeit wurden die Künste bereits 1933 gleichgeschaltet, d.h. wer als Künstler:in arbeiten wollte, musste der Reichskulturkammer und der Reichskammer der bildenden Künste beitreten und war dadurch selbstverständlich überwacht vom Regime und hatte mit Konsequenzen zu rechnen, falls die Werke nicht der Ideologie entsprachen. Joseph Goebbels, der für die Reichskulturkammer verantwortliche Minister, verfügte 1934 ebenfalls, eine gewisse Bausumme bei öffentlichen Neubauten sei für Kunst bereitzustellen. Die in Folge gewählten Künstler:innen für derartige Aufträge mussten sich der programmatischen Einbindung an die ideologische Architektur anpassen.

Nach dem Krieg war das Land Niedersachsen das erste Bundesland, welches im April 1949 die Künstlerförderung wiederaufnahm. Hier wurden je nach Bausumme 2 bis 4% für Kunst am Bau vorgesehen. Ein gutes halbes Jahr später – im November 1949 – wurde das Thema in den Kulturausschuss des Deutschen Bundestags eingebracht und im Januar 1950 erging der Beschluss, dass mindestens 1% der Bausumme der Bauaufträge des Bundes für Kunstwerke bereitzustellen seien:

Um die bildende Kunst zu fördern, wird die Bundesregierung ersucht, bei allen Bauaufträgen (Neu‐und Umbauten) des Bundes, soweit Charakter und Rahmen des Einzelbauvorhabens dies rechtfertigen, grundsätzlich einen Betrag von mindestens 1% der Bauauftragssumme für Werke bildender Künstler vorzusehen. Bei Verteilung der Aufträge sollen Künstler aller deutschen Länder berücksichtigt werden. Die Auswahl der Kunstwerke im Einzelnen obliegt einem Fach‐Gremium. Es wird empfohlen, die Berufsvertretung der bildenden Künstler bei der Vergebung der Aufträge zu hören.

Aus diesem Bundesbeschluss ergab sich eine Rahmenempfehlung für die Bundesländer, die in Baden-Württemberg am 25.04.1950 durch einen Erlass des Finanzministeriums umgesetzt wurde. Darin wird lapidar auf die kurze NS-Tradition verwiesen: Man habe „wieder auf den Modus zurückgegriffen, bei allen öffentlichen Bauten [..] mit Kosten von 250.000,‐DM einen Betrag von 1% der Bausumme für die Beschaffung von Wer­ken bildender Künstler und des Kunsthandwerks vorzusehen.“

Das genaue Prozedere der Ausschreibungen und Entscheidungen sowie die Prozentanteile variieren seit den 1950er Jahren minimal, bewegen sich aber meist zwischen 1 und 2%. Die Regelung gilt nicht nur für Neubauten von öffentlichen Bauwerken, sondern auch für Erweiterungsbauten bereits bestehender Baukomplexe.