
Abb. 1 von 5 - Bildquelle: Landesamt für Denkmalpflege im RP Stuttgart, in: Jakobs 1999, Tafel 89 (ergänzte Markierung) und Abb. 138
Zwischen dem 5. Apostel von Westen auf der Mittelschiffnordwand und dem östlich danebenliegenden Fenster steht der Ausmalung Schillings aus dem 19. Jahrhundert ein Fragment der ersten Ausmalung gegenüber. Es handelt sich um einen figürlichen Gewandrest, der punktuell einen Nachweis für die erste Ausmalung der Obergadenzone erbringt.

Abb. 2 von 5 - Bildquelle: Landesamt für Denkmalpflege im RP Stuttgart, in: Jakobs 1999, Abb. 212
Eine Einzelsondage am westlichen Apostel der Mittelschiffnordwand konnte malachitgrüne Farbreste der gotischen Übermalung an einem nur noch fragmentarisch sichtbaren Gewandrest nachweisen. Die gotische Übermalung vermischt sich heute mit den Übermalungen von 1921/22.

Abb. 3 von 5 - Bildquelle: Landesamt für Denkmalpflege im RP Stuttgart, in: Jakobs 1999, Abb. 92 und 93a
Zwischen 1791 und 1793 wurden die Obergadenfenster umfangreich umgearbeitet, und axial auf die Arkadenöffnungen im Mittelschiff ausgerichtet. Bis auf das jeweils mittlere Fenster waren die ursprünglichen Fenster weiter nach außen versetzt. Schilling passte die Position der Apostel nach Freilegung der Wandmalereien an die neuen Bedingungen an. Nur noch der jeweils (von Westen her gezählt) dritte Apostel befindet sich an seiner ursprünglichen Stelle.

Abb. 4 von 5 - Bildquelle: Landesamt für Denkmalpflege im RP Stuttgart, in: Jakobs 1999, Tafel 84
Im Zuge der Neugestaltung der Obergadenzone orientierte sich Schilling an dieser Zeichnung der fragmentarisch erhaltenen Aposteldarstellungen. Franz Baer, ein Architekt des Erzbischöflichen Bauamtes in Freiburg, fertigte sie vor 1884 an.

Abb. 5 von 5 - Bildquelle: Landesamt für Denkmalpflege im RP Stuttgart, in: Jakobs 1999, Abb. 271
An der Mittelschiffnordwand konnte durch Abgleiche mit älteren Malschichten nachgewiesen werden, dass die von Schilling rekonstruierte Fußstellung der Apostel mit dem ursprünglichen Bestand übereinstimmt. An der Mittelschiffsüdwand war ein solcher Abgleich aufgrund der schlecht erhaltenen Bestandes nicht möglich.