{"id":429,"date":"2025-02-10T12:46:36","date_gmt":"2025-02-10T11:46:36","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lkm.uni-konstanz.de\/kws\/?p=429"},"modified":"2025-02-10T12:46:36","modified_gmt":"2025-02-10T11:46:36","slug":"das-konzept-kunst-am-bau","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lkm.uni-konstanz.de\/kws\/2025\/02\/10\/das-konzept-kunst-am-bau\/","title":{"rendered":"Das Konzept &#8222;Kunst am Bau&#8220;"},"content":{"rendered":"<p>Kunst am Bau \u2013 oder Prozentkunst, wie sie in einigen Staaten genannt wird \u2013 hat europaweit in vielen L\u00e4ndern einen hohen Stellenwert. Das Prinzip ist jeweils dasselbe: ein bestimmter Prozentsatz der Bausumme wird in Kunst am Bau investiert. Dabei handelt es sich um Kunstwerke, die in oder an \u00f6ffentlichen Bauten angebracht oder aufgestellt werden. H\u00e4ufig werden die Werke auch in die Architektur integriert oder nehmen inhaltlichen Bezug auf die Geb\u00e4ude, zu denen sie geh\u00f6ren.<\/p>\n<p>In Deutschland beginnt die Geschichte der Kunst am Bau in der Weimarer Republik. Sie diente damals in erster Linie der K\u00fcnstlerf\u00f6rderung, da viele K\u00fcnstler:innen unter der Wirtschaftskrise weit mehr als andere Berufsgruppen litten. So hei\u00dft es z.B. in einem Erlass des Preu\u00dfischen Ministers aus dem Jahr 1928:<\/p>\n<blockquote><p>Der Preu\u00dfische Landtag hat das Staatsministerium durch Annahme eines Entschlie\u00dfungsantrags ersucht: 1. bei der Errichtung und Ausstattung staatlicher oder kommunaler Bauten mehr als bisher bildenden K\u00fcnstlern unter besonderer Ber\u00fccksichtigung der besch\u00e4ftigungslosen und in Not geratenen bildenden K\u00fcnstler Arbeits- und Verdienstm\u00f6glichkeiten zu schaffen,\u00a0 [\u2026]<\/blockquote>\n<p>In der NS-Zeit wurden die K\u00fcnste bereits 1933 gleichgeschaltet, d.h. wer als K\u00fcnstler:in arbeiten wollte, musste der Reichskulturkammer und der Reichskammer der bildenden K\u00fcnste beitreten und war dadurch selbstverst\u00e4ndlich \u00fcberwacht vom Regime und hatte mit Konsequenzen zu rechnen, falls die Werke nicht der Ideologie entsprachen. Joseph Goebbels, der f\u00fcr die Reichskulturkammer verantwortliche Minister, verf\u00fcgte 1934 ebenfalls, eine gewisse Bausumme bei \u00f6ffentlichen Neubauten sei f\u00fcr Kunst bereitzustellen. Die in Folge gew\u00e4hlten K\u00fcnstler:innen f\u00fcr derartige Auftr\u00e4ge mussten sich der programmatischen Einbindung an die ideologische Architektur anpassen.<\/p>\n<p>Nach dem Krieg war das Land Niedersachsen das erste Bundesland, welches im April 1949 die K\u00fcnstlerf\u00f6rderung wiederaufnahm. Hier wurden je nach Bausumme 2 bis 4% f\u00fcr Kunst am Bau vorgesehen. Ein gutes halbes Jahr sp\u00e4ter \u2013 im November 1949 \u2013 wurde das Thema in den Kulturausschuss des Deutschen Bundestags eingebracht und im Januar 1950 erging der Beschluss, dass mindestens 1% der Bausumme der Bauauftr\u00e4ge des Bundes f\u00fcr Kunstwerke bereitzustellen seien:<\/p>\n<blockquote><p>Um die bildende Kunst zu f\u00f6rdern, wird die Bundesregierung ersucht, bei allen Bauauftr\u00e4gen (Neu\u2010und Umbauten) des Bundes, soweit Charakter und Rahmen des Einzelbauvorhabens dies rechtfertigen, grunds\u00e4tzlich einen Betrag von mindestens 1% der Bauauftragssumme f\u00fcr Werke bildender K\u00fcnstler vorzusehen. Bei Verteilung der Auftr\u00e4ge sollen K\u00fcnstler aller deutschen L\u00e4nder ber\u00fccksichtigt werden. Die Auswahl der Kunstwerke im Einzelnen obliegt einem Fach\u2010Gremium. Es wird empfohlen, die Berufsvertretung der bildenden K\u00fcnstler bei der Vergebung der Auftr\u00e4ge zu h\u00f6ren.<\/p><\/blockquote>\n<p>Aus diesem Bundesbeschluss ergab sich eine Rahmenempfehlung f\u00fcr die Bundesl\u00e4nder, die in Baden-W\u00fcrttemberg am 25.04.1950 durch einen Erlass des Finanzministeriums umgesetzt wurde. Darin wird lapidar auf die kurze NS-Tradition verwiesen: Man habe \u201ewieder auf den Modus zur\u00fcckgegriffen, bei allen \u00f6ffentlichen Bauten [..] mit Kosten von 250.000,\u2010DM einen Betrag von 1% der Bausumme f\u00fcr die Beschaffung von Wer\u00adken bildender K\u00fcnstler und des Kunsthandwerks vorzusehen.\u201c<\/p>\n<p>Das genaue Prozedere der Ausschreibungen und Entscheidungen sowie die Prozentanteile variieren seit den 1950er Jahren minimal, bewegen sich aber meist zwischen 1 und 2%. Die Regelung gilt nicht nur f\u00fcr Neubauten von \u00f6ffentlichen Bauwerken, sondern auch f\u00fcr Erweiterungsbauten bereits bestehender Baukomplexe.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kunst am Bau \u2013 oder Prozentkunst, wie sie in einigen Staaten genannt wird \u2013 hat europaweit in vielen L\u00e4ndern einen hohen Stellenwert. 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